Das neue Recht auf Reparatur.
Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 wird Reparieren zum Normalfall statt zur Ausnahme. Hier erfährst du, welche Geräte betroffen sind, ab wann die Regeln gelten, warum die Richtlinie entstanden ist und wie sie weltweit umgesetzt wird.
Reparaturpflicht
Hersteller müssen erfasste Geräte auch nach der Gewährleistung reparieren, sofern die Reparatur technisch möglich ist.
Faire Ersatzteile
Ersatzteile und Reparaturinformationen müssen zu angemessenen Preisen verfügbar sein, auch für freie Werkstätten.
Keine Sperren
Software- oder Hardwaresperren, die unabhängige Reparaturen verhindern, sind unzulässig.
Längere Gewährleistung
Nach einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung verlängert sich diese um zwölf Monate.
Warum gibt es das Recht auf Reparatur?
Die Richtlinie wurde aus drei Gründen erlassen: Elektrogeräte werden zu schnell weggeworfen, Reparaturen sind oft absichtlich erschwert, und der Ressourcenverbrauch sowie die Klimabelastung steigen. Mit dem Recht auf Reparatur sollen Verbraucherinnen und Verbraucher länger von ihren Geräten profitieren, unabhängige Werkstätten gleichberechtigt am Markt teilhaben und wertvolle Rohstoffe im Kreislauf bleiben.
„Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Statt einer Wegwerf-Kultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens. Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden.“
— Dr. Stefanie Hubig, BMJV, Pressemitteilung Nr. 22/2026, 25. März 2026
„Mit GYVA bauen wir eine Plattform, die Menschen befähigt, Reparatur wieder in die eigene Hand zu nehmen. Wir möchten den Spaß an Selbstwirksamkeit und dem Erfolgsgefühl nach einer erfolgreichen Reparatur vermitteln. Unseren OEM Partnern bieten wir eine Lösung, die weit über die Einhaltung des Rechts auf Reparatur hinausgeht.“

Julia Kennedy
Chief Commercial Officer & Geschäftsführerin
„Nachhaltige Produkte müssen nicht neu erfunden werden, sie existieren schon. Wir müssen sie nur lange genug am Leben halten. Mit GYVA möchten wir genau das tun: wir verbinden KI mit Ökologie, damit Reparieren zur Selbstverständlichkeit wird und Wegwerfen zur Ausnahme.“

Markus Weber
CEO
Internationale Umsetzung
Die EU ist mit der Richtlinie 2024/1799 Vorreiterin. Frankreich führt bereits seit 2021 einen Reparaturindex (Indice de réparabilité), der die Reparierbarkeit von Elektrogeräten bewertet. In den USA haben einzelne Bundesstaaten wie Minnesota, Kalifornien, Colorado und New York eigene Right-to-Repair-Gesetze verabschiedet. Auch in Großbritannien und Australien gibt es Regelungen, die Hersteller zur längeren Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen verpflichten. Trotz unterschiedlicher Ansätze wächst die internationale Bewegung für länger nutzbare Geräte.
Häufige Fragen zum Recht auf Reparatur
Was ist das Recht auf Reparatur?
Das Recht auf Reparatur ist eine EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1799), die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur von Produkten erleichtert. Hersteller bestimmter Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte, müssen Reparaturen anbieten, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Ab wann gilt das Recht auf Reparatur in Deutschland?
Die EU-Richtlinie ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Reparaturpflichten auch in Deutschland.
Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?
Erfasst sind Produkte, für die es EU-Reparaturvorgaben gibt. Dazu gehören unter anderem Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Displays sowie Smartphones und Tablets. Die Liste kann durch die EU erweitert werden.
Muss der Hersteller kostenlos reparieren?
Nein. Außerhalb der Gewährleistung darf die Reparatur etwas kosten, der Preis muss aber angemessen sein und darf nicht davon abschrecken, überhaupt reparieren zu lassen. Innerhalb der Gewährleistung bleibt die Nacherfüllung für dich kostenfrei.
Was ändert sich bei der Gewährleistung?
Wird ein Produkt innerhalb der Gewährleistung repariert statt ersetzt, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate ab der Reparatur. Das soll die Reparatur gegenüber dem Austausch attraktiver machen.
Bekomme ich Ersatzteile und Reparaturinformationen?
Ja. Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen zu angemessenen Preisen bereitstellen, auch für unabhängige Werkstätten. Der Einsatz gebrauchter oder gedruckter Ersatzteile darf nicht pauschal blockiert werden.
Darf ich selbst oder in einer freien Werkstatt reparieren lassen?
Ja. Hersteller dürfen Reparaturen durch unabhängige Werkstätten oder durch dich selbst weder vertraglich noch durch Hard- oder Softwaresperren verhindern.
Warum wurde die Richtlinie überhaupt erlassen?
Die EU will damit Elektroschrott reduzieren, Ressourcen schonen und den Klimaschutz voranbringen. Zugleich sollen Verbraucher:innen länger von ihren Geräten profitieren und unabhängige Reparaturdienste einen fairen Zugang zu Ersatzteilen und Informationen erhalten.
Gibt es das Recht auf Reparatur auch außerhalb der EU?
Ja. Frankreich hat bereits seit 2021 einen Reparaturindex für viele Elektrogeräte. Einzelne US-Bundesstaaten wie Minnesota, Kalifornien, Colorado und New York haben eigene Right-to-Repair-Gesetze verabschiedet. Auch Großbritannien und Australien setzen auf längere Ersatzteil-Verfügbarkeit und bessere Reparaturinformationen.
GYVA macht aus dem Recht auf Reparatur einen echten Ablauf.
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